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Schwere Lasten – sicher transportieren
Im Strassenverkehrsgesetz steht, dass die Verbindungseinrichtung bei Fahrzeugen bis 45 km/h nicht gekennzeichnet sein muss (Art. 118 h VTS).

In der Vergangenheit hat deshalb kaum jemand einen kritischen Blick auf die Zugmäuler und Zugösen geworfen. Mit der Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h und des Gesamtzuggewichtes auf 40 Tonnen sind plötzlich grössere Schäden an Zugvorrichtungen aufgetreten. Beim genaueren Hinsehen kamen die Ursachen langsam an den Tag:

  • Eine Vielfalt verschiedener Zugösen
  • falsche Kombinationen von Zugmäulern und Ösen
  • Vermischung von Oben- und Untenanhängung

Dabei sind die Kombination einer 50er Öse mit dem Pitonfix, sowie der Schweizer Zugöse mit einem üblichen Automaten wegen Bruchgefahr als gefährlich einzustufen. Alle andern falschen Kombinationen führen früher oder später zu mehr oder weniger grossen Sachschäden. Mit einer Informationskampagne wollen BUL, SVLT, SLV, FAT und SMU die Landwirte, Händler und Importeure für die neue Problematik sensibilisieren und erreichen, dass Neufahrzeuge mit passenden Zugvorrichtungen ausgeliefert und Altfahrzeuge nötigenfalls umgerüstet werden. Auch verschiedene in- und ausländische Fachartikel haben sich in den letzten Monaten dem Thema angenommen. Unter Federführung der BUL ist nun ein neues Merkblatt entstanden, womit jedermann Zugvorrichtungen selbst identifizieren und die richtigen Entscheide treffen kann.  

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