Die Vogelgrippe kommt immer näher und bereitet Sorge und Angst. Die BUL empfiehlt, die üblichen Schutzmassnahmen in der Geflügelhaltung beizubehalten. Geflügelstaub ist besonders gesundheitsgefährdend. Deshalb sollte im Umgang mit Geflügel immer Atemschutz getragen werden. Es reicht eine P2 Maske. Sie kann die Gefahr einer Virusinfektion nicht völlig ausschliessen, aber stark einschränken. Die optimale Anpassung der Maske an das Gesicht ist sehr wichtig, ansonsten können Schadstoffe durch undichte Stellen ins innere der Maske und damit in die Atemwege gelangen.
Die Haut soll durch einen Overall geschützt werden. Sehr geeignet sind Einweganzüge oder gewöhnliche Overalls, die regelmässig gewaschen werden. Eine Firma hat einen Einweganzug entwickelt, der besonders geeignet ist. Die Vorderseite, Arme und Beine sind aus einem dichten Material, der Rückenteil ist atmungsaktiv aber staubdicht. Selbstverständlich soll auch eine Kopfbedeckung getragen werden. Dies kann z.B. die Kapuze sein. Eine Zusammenstellung geeigneter PSA finden Sie unter www.bul.ch. Nötige Persönliche Schutzausrüstung für Geflügelhalter:
- Atemschutz, P2 oder P3
- Schutzanzug, z.B. Einweganzug (Hygiene, Staubschutz)
- Kapuze oder Kopfbedeckung
- Handschuhe
- Schutzbrille
- Stiefel
Sobald die Seuche wirklich ausbricht, reichen diese Massnahmen nicht mehr, aber dann werden die Behörden die entsprechenden Massnahmen verordnen. Eine Grippeimpfung kann immer empfohlen werden. Sie schützt nicht gegen die Vogelgrippe, sollte aber eine allfällige Doppelinfektion verhindern. Da durch die Vogelgrippe besonders geschwächte Körper gefährdet sind, kann mit einer Impfung eine zusätzliche Schwächung durch Grippe verhindert werden.
Zusammenfassung:
Spezielle Schutzanzüge, die blut- und virendicht sind, wurden inzwischen von den Herstellern entwickelt und geprüft. Sie sind aber nicht atmungsaktiv und kommen deshalb erst im Notfall zum Einsatz.
Das Medikament Tamiflu kann auf jeden Fall nicht vorbeugend eingenommen werden. Es verhindert die Ausbreitung von Viren, wenn sie schon im Körper sind. Es wirkt aber nur, wenn es genau im richtigen Zeitpunkt eingenommen wird. Dies kann aber nur der Hausarzt entscheiden, er ist entsprechend informiert. Tamiflu hat gefährliche Nebenwirkungen und ist deshalb wirklich ein Notfallmedikament.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie in den BUL Broschüre "Tierhaltung" und „Persönliche Schutzausrüstung“, unter www.bul.ch oder bei der BUL, Postfach, 5040 Schöftland, Tel. 062 739 50 40 oder e-mail: bul@bul.ch.