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Wie muss ich mich beim Spritzen schützen?
Ich produziere Obst, Kartoffeln und Gemüse. Dadurch muss ich SwissGap erfüllen und möchte auch beim Obst, falls erforderlich, Streptomycin einsetzen. Nun wurde uns gesagt, dass man sich beim Spritzen schützen muss. Was soll ich tun? Was gehört dazu?

Diese Frage wird uns im Moment häufig gestellt. Viele Landwirte sind bisher mit den Spritzmitteln relativ sorglos umgegangen. Der Umgang mit Pflanzenbehandlungsmitteln war aber schon immer gesundheitsgefährdend. Der persönliche Schutz steht im Gegensatz zum Image, dass man gesunde Nahrungsmittel produziert. „Was sagen die Konsumenten, wenn ich so herumlaufe oder -fahre“ ist die meist gehörte Ausrede. Deshalb geht es darum, einen angepassten, möglichst unauffälligen Schutz zu wählen, aber auch den Konsumenten beizubringen, dass Pflanzen ohne Behandlung von Schädlingen befallen werden und im Laden dann nicht so schön aussehen würden. Es gibt übrigens auch im Biolandbau Spritzmittel, die für den Körper gefährlich sind, z.B. Kupfer oder Schwefel.
Also, ob Sie wollen oder nicht, wenn Sie spritzen und die Gesundheit nicht gefährden wollen, müssen Sie sich schützen. 90 bis 95% der Kontamination geschieht beim Anmachen der Spritzbrühe. Da ist also ein konsequenter Schutz erforderlich. Beim Ausbringen ist der Schutz auch abhängig von der Ausbringungsart, d.h. Gebläsespritze oder Feldspritze, offenes Fahrzeug, Rückengebläse oder rundum geschlossene Traktorkabine.
Priorität hat immer der Hautschutz. Dazu gehören Nitrilhandschuhe, Stiefel, Pflanzenschutzanzug, Kopfbedeckung und Gesichtschutz. Die verwendeten Kleider sollten nach der Anwendung entweder weggeworfen oder gewaschen werden. Spritzmittelreste, die auf der Kleidung bleiben, können bei der nächsten Verwendung auf die Haut eindringen. Dies ist auch möglich, wenn die Kleidung falsch gehandhabt wird. So müssen z.B. die Handschuhe vor dem Ausziehen gewaschen werden. Essen und trinken ist während des Spritzens ohne Hygienemassnahmen nicht gestattet.
Die Verwendung einer Schutzmaske ist abhängig vom eingesetzten Mittel und auch von der Umgebung. In jedem Fall ist mindestens eine P2 Maske erforderlich. Dies kann eine Einwegmaske, eine Gummihalbmaske, eine Vollsichtmaske oder ein Gebläsesystem sein. Wenn Trägerstoffe verwendet wurden, die bei normalen Temperaturen in die gasförmige Phase übergehen, ist zusätzlich ein Kohlefilter, in der Regel ein A2 Filter erforderlich. Dieser muss mit einem P2 Filter kombiniert werden. Wer in einem Gewächshaus spritzt, sollte immer einen A2P2 Filter benutzen, da die Luft und Temperaturverhältnisse hier anders sind als im Freien. Die erforderlichen Schutzmassnahmen sind auf der Verpackung aufgeführt. Zudem können beim Inverkehrbringer die erforderlichen Datenblätter angefordert werden.
Die meisten Spritzmittel entwickeln keine Gase, d.h. es reicht eine P2 Maske. Dazu gehören auch die Antibiotika gegen Feuerbrand. Gasförmig ist nicht zu verwechseln mit Tröpfchen, denn dies sind auch Partikel, die mit einer P2 Maske ausgefiltert werden. Wichtig ist, dass die Maske gut sitzt, d.h. gut an die Gesichtsform angepasst wird. Wer sich beim Spritzen richtig schützt, braucht keine Angst zu haben.

Mehr Informationen zum persönlichen Körperschutz finden Sie in den BUL-Broschüren Nr. 19 „Persönliche Schutzausrüstung“. Die beschriebenen Masken und Kleider finden Sie in der BUL-Broschüre „Sicherheit ist kein Zufall“ oder unter www.bul.ch/shop.
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