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Presseartikel
Greiferwartung obligatorisch?
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Gemäss Unfallversicherungsgesetz ist eine regelmässige Wartung von Krananlagen obligatorisch. Das gilt auch für landwirtschaftliche Greifer.
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In einer Greiferscheune ist der Kran ein unentbehrliches Glied für die Ein- und Auslagerung von Raufutter. Insbesondere beim Abladen in der Saison darf er nicht ausfallen. Aber auch bei der Entnahme von Raufutter sollte er stets einsatzbereit sein. Und es darf auf keinen Fall ein Unfall passieren. Aber wer kann nicht schon von Beinahe-Unfällen berichten mit dem Greifer! Ein gerissenes Seil, ein defekter Schalter, eine lose Verschraubung, eine Leckage, ein freiwerdender Bolzen usw. Zum Glück sind bis jetzt grosse Sachschaden die Ausnahme und keine schweren Personenschäden bekannt! - Ein Angestellter darf nicht ausfallen und der Betriebsleiter schon gar nicht! Eine gute Wartung liegt also im eigenen Interesse. Für Betriebe mit Angestellten (Lehrlinge, Aushilfen, Nachbarn etc.) ist sie obligatorisch, für alle Andern gilt die Eigenverantwortung. Was gilt für Sie?
Ist die Zugänglichkeit für den Unterhalt Ihrer Anlage überhaupt gewährleistet? Wird eine periodisch Reinigung der Anlage durchgeführt, um allfällige Mängel aufzudecken? Haben Sie eine Checkliste für die lückenlose Wartung Ihrer Greiferanlage? Führen Sie ein Kranjournal?
Viele Landwirte lassen Ihren Greifer freiwillig durch einen Servicevertrag regelmässig kontrollieren und warten. Gemäss Kranverordnung, basierend auf dem Unfallversicherungsgesetz, ist die Wartung von Krananlagen auf Betrieben mit Angestellten obligatorisch.
Für die Ausbildung des Fachpersonals von Kranfirmen bietet die Schweizerische Metallunion SMU einen Kurs an. Die Absolventen werden durch eine mehrtägige Schulung autorisiert und qualifiziert für die Durchführung einer einwandfreien Wartung von Greiferanlagen. Sie führen vorschriftgemäss das Kranjournal und beraten ihre Kunden für die fachgerechte Bedienung Ihrer Anlage.
Eugen Kramer, Strickhof Wülflingen
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