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Neue Maschinenrichtline 2006/42/EG ist gültig

Die bisher gültige alte Maschinenrichtlinie 98/37/EG („alte MRL“) wurde ab dem 29.12.2009 durch die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG („neue MRL“) ersetzt. Diese EU-Richtlinie richtet sich an Hersteller oder Importeure, die innerhalb der europäischen Gemeinschaft oder Schweiz Maschinen in Verkehr bringen wollen.
EU-Richtlinien sind an die Mitgliedstaaten gerichtet und verpflichten diese zur Verwirklichung bestimmter Ziele, d.h. sie sind von den Gesetzgebern der Mitgliedsstaaten in das jeweilige nationale Recht umzusetzen. In der Schweiz - obwohl nicht EU-Mitglied - wird die Maschinenrichtlinie durch die Maschinensicherheitsverordnung (MaschV, SR 819.14) umgesetzt.

Hoflader brauchen Kabine und Rückhaltesystem
In der "alten MRL" waren bislang nur Verankerungspunkte für eine Umsturz- oder Kippvorrichtung (ROPS/FOPS) gefordert. Bei neuen Maschinen muss ein Schutzaufbau vorhanden sein, wenn die Gefahr eines Umsturzes besteht.
Gleich verhält es sich mit dem Schutzdach gegen herabfallende Gegenstände. Wenn die Gefahr besteht, dass Gegenstände auf den Fahrer herunterfallen, muss eine solches Schutzdach (FOPS) montiert sein.
Um den Fahrer bei einem allfälligen Umsturz sicher innerhalb der Kabine zu halten, wird der Fahrer vom Sitzgurt zurückgehalten. Erfahrungsgemäss ist jedoch die Tragquote dieser Gurte vielfach ungenügend. Eine sichere Lösung ist hier ein Rückhaltesystem, bestehend aus Bügeltüren. Diese müssen vor jeder Fahrt geschlossen werden.

 

 

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