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Neue Fahrkurse

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In den Suva-versicherten Betrieben darf gemäss der
suva-Richtlinie 1753 nur noch Stapler fahren, wer einen
suva-Ausbildungsnachweis erbringt. Es ist vorgesehen, die
suva-Richtlinie in eine EKASRichtlinie umzuwandeln. Diese wäre
dann für alle UVG-Betriebe verbindlich. Der
suva-Ausbildungsnachweis muss anlässlich eines Staplerfahrerkurses
erworben werden. Zum Erlangen des Ausbildungsnachweises muss ein
Staplerfahrer, entsprechend seinen Vorkenntnissen, mindestens den
zweitägigen Kurs absolvieren. In der Landwirtschaft werden
vermehrt Stapler, aber auch andere Hebefahrzeuge eingesetzt. Dabei
handelt es sich um Frontlader, Hoflader, Hecklader, Teleskoplader
usw. Alle diese Geräte haben ein ähnliches Gefahrenpotenzial.
Anlässlich von agriTOP-Kursen
gibt dies vermehrt zu diskutieren. Im Gegensatz zu Staplerfahrern
aus Industrie und Gewerbe, haben Landwirte Fahrpraxis mit
verschiedenen landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf der Strasse und
im Gelände. Auch in unseren Nachbarländern wird für diese
Fahrzeuge in der Landwirtschaft keine spezifische Ausbildung
verlangt. Die BUL bietet nun betriebsspezifische Instruktionen an.
Diese basieren auf einer Risikoanalyse vor Ort und sind auf die
Fähigkeiten der Fahrer abgestimmt. Um die Qualität dieser Kurse zu
garantieren, wird ein Instruktor entsprechend geschult.
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Anlässlich von Demonstrationen und
Maschinenvorführungen wird die BUL vermehrt auf die Gefahren
im Umgang mit solchen Fahrzeugen hinweisen. Mit gezielten
Instruktionen will die BUL die Fahrer landwirtschaftlicher
Spezialfahrzeuge schulen. Ein Schulungsobligatorium für alle
FahrerInnen kann die BUL nicht befürworten; die
landwirtschaftlichen Fahrkenntnisse müssen berücksichtigt
werden. Die Schulung erfolgt aufgrund einer gezielten
Gefahrenanalyse vor Ort. Zudem wird auf die erlaubte
Verwendung eingegangen. |
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