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Das Drehlicht sinnvoll einsetzen!

Seit 1.1.2003 kann beim Mitführen von über 3 m breiten (max. 3,5m) Anbaugeräten das Drehlicht eingesetzt werden. Es muss vom Strassenverkehrsamt im Fahrzeugausweis eingetragen werden!

Mit Bewilligung der Zulassungsbehörde und durch Eintrag im Fahrzeugausweis sind an Fahrzeugen, die für das vorübergehende Anbringen von Zusatzgeräten mit einer Breite von über 3,00 m vorgesehen und ausgerüstet sind, gelbe Gefahrenlichter erlaubt. (gemäss VTS 110. 3)

Appell der BUL

Das Drehlicht ist ein sehr wirksames Mittel, um die andern Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam zu machen. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, ist es ausserordentlich wichtig, das Drehlicht selektiv einzusetzen, d.h. nur wenn durch die Breite der Anbaugeräte Kollisionsgefahr besteht.

 
   
   
   
   
   
   

 

           

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