Seit 1.1.2003 kann beim Mitführen von über 3 m breiten
(max. 3,5m)
Anbaugeräten das Drehlicht eingesetzt werden. Es muss vom
Strassenverkehrsamt im Fahrzeugausweis eingetragen werden!Mit
Bewilligung der Zulassungsbehörde und durch Eintrag im
Fahrzeugausweis sind an Fahrzeugen, die für das vorübergehende
Anbringen von Zusatzgeräten mit einer Breite von über 3,00 m
vorgesehen und ausgerüstet sind, gelbe Gefahrenlichter erlaubt.
(gemäss VTS 110. 3)
Appell der BUL
Das Drehlicht ist ein sehr wirksames Mittel, um die andern
Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam zu machen. Damit dies auch
in Zukunft so bleibt, ist es ausserordentlich wichtig, das
Drehlicht selektiv einzusetzen, d.h. nur wenn durch die Breite der
Anbaugeräte Kollisionsgefahr besteht.