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Greiferwartung

Die neue Kranverordnung fordert eine obligatorische, periodische Wartung von Greiferanlagen. Sie basiert auf dem Unfallversicherungsgesetz (UVG). Das heisst für die Landwirtschaft, dass diese Vorschriften für Betriebe mit Angestellten zwingend eingehalten werden müssen. Den übrigen Betrieben wird dringend empfohlen, die Greiferanlagen dergleichen Kontrolle zu unterstellen.

Merkblatt der BUL (PDF)

Fachbetriebe (SMU)

 

 
   
   
   
   
   
   

 

           

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