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Greiferwartung
| Die neue
Kranverordnung fordert eine obligatorische, periodische Wartung
von Greiferanlagen. Sie basiert auf dem Unfallversicherungsgesetz
(UVG). Das heisst für die Landwirtschaft, dass diese Vorschriften
für Betriebe mit Angestellten zwingend eingehalten werden müssen.
Den übrigen Betrieben wird dringend empfohlen, die Greiferanlagen
dergleichen Kontrolle zu unterstellen.
Merkblatt der BUL (PDF)
Fachbetriebe (SMU)
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