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Landwirtschaftlicher Strassenverkehr
Neuerungen
2008/2009
Per 1. Juli 2008 traten zwei wichtige
Neuerungen in Kraft. Dabei geht es um die
Heckmarkierungstafeln und die V-Spiegel bei
Frontanbaugeräten.
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Die
Heckmarkierungstafel ist das Zeichen für langsam fahrende
Fahrzeuge. Sie besteht aus einem reflektierenden Dreieck mit
abgeschnittenen Ecken und einem fluoreszierenden Innenteil. Sie
wird vorgeschrieben für Fahrzeuge und Anhänger mit einer
bauartbedingten Geschwindigkeit bis zu 45 km/h. Ausgenommen sind
Fahrzeuge bis
1,3 m Breite und Traktoren ohne Anhänger.
Dank der Heckmarkierungstafel sehen andere
Verkehrsteilnehmende landwirtschaftliche Fahrzeuge viel früher
und können sich entsprechend
verhalten. Selbstverständlich ersetzt eine solche
Tafel nicht die bereits vorgeschriebene Markierung und
Beleuchtung, sie ist zusätzlich erforderlich!
Diese Änderung trat per 1. Juli 2008 in Kraft.
Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge und Anhänger müssen bis
zum 1. Juli 2009 nachgerüstet sein. |

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Eine
wichtige Neuerung per 1. Juli 2008 betrifft, ohne
Übergangsfrist, die V- oder Seitenblickspiegel an
Frontgeräten, wenn diese mehr als 3 m, gemessen ab Mitte
Lenkrad, nach vorne reichen, Mindestfläche je 300 cm2.
Es ist bislang nicht möglich,
Kamera-Monitor-Einrichtungen anstelle der Seitenblickspiegel zu
montieren.
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| Per
Ende 2008 läuft auch die Übergangsfrist für das Anbringen der
Geschwindigkeitskleber ab. Dies gilt für alle landw.
Fahrzeuge. Falls der Kleber des Traktors verdeckt ist, muss am
Anbaugerät ein entsprechender Kleber angebracht werden. |
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Ueber 3 m breite Anbaugeräte bis 3,5 m
erlaubt (Drehlicht erlaubt) |
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| Vorübergehend
angebrachte Doppelräder und Zusatzgeräte an landw.
Anhängern erlaubt bis Breite Zugfahrzeug. (gilt auch für
gewerblich eingelöste Traktoren und Anhänger bei
landwirtschaftlichen Fahrten) |
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| Traktor
mit Breitreifen wird zum
Ausnahmefahrzeug.
Breitreifen an landw. Anhängern erlaubt
bis Breite Zugfahrzeug.
Anhänger wird zum Ausnahmefahrzeug.
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Neue landw. Anhänger: Tragkraft der Achsen muss
auf Herstellerschild aufgeführt sein.
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hoch angeordnete Schluss- und Bremslichter, sowie
Richtungsblinker erlaubt.
Neue landw. Traktoren: Bremslichter
obligatorisch.
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| Landw.
Anhänger: Stützlast max. 3 t
Einachsanhänger:
max. Gesamtgewicht von 10 t auf 13 t erhöht (Achse 10
t, Stützlast 3 t).
Achtung: nur Traktoren mit fix montierter
Untenanhängung (Piton fix, Hitch, Kugelkopf) können 3 t
Stützlast aufnehmen.(Fahrzeuggarantien beachten) |
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Landwirtschaftliche Anhänger können ohne
technische Änderungen gewerblich
zugelassen werden.
Fahren mit verdeckter Beleuchtungsvorrichtung
durch Ladung oder Arbeitsgeräte: Fr. 60.-
Das
Max. Betriebsgewichte beträgt seit dem 1.1. 2005
40 t bei Anhängerzügen (bisher 28 t bzw.
34 t)
Wichtig: Erhöhung muss vom Strassenverkehrsamt im Fahrzeugausweis
eingetragen werden. Die Toleranz ist von 5 auf 3% gesenkt und die
Bussen erhöht worden.
Den landw. Fahrten sind
gleichgestellt:
- Brennholztransporte vom Wald bis zum
ersten Abnehmer (bisher Kleinabnehmer)
- unentgeltliche Fahrten, die der Erhaltung
alter landw. Fahrzeuge als technisches Kulturgut dienen (Oldtimer).
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Vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen sind
gewerbliche Traktoren, Motor- und Arbeitskarren, sowie deren
Anhänger bei landw. Fahrten.
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Ausweis Kat. G mit Traktorfahrkurs
G40 genügt auch zum Führen von landw.
Ausnahmefahrzeugen!
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V-Spiegel-Set Seitenblickspiegel |
V-Spiegel für Frontan-baugeräte, bestehend aus
Halter mit Schnellwechsel-system und 2 Spiegeln.
Mutterstücke für weitere Frontgeräte sind
erhältlich.
Set
Komfort TM1
Spiegel unzerbrechlich
No 02.0185
*260.–
Set
Economy WBC
No 02.0186
*220.–
Set
Quadra
No 02.0187
*280.–
Halter
einzeln mit Joch
für Doppelspiegel
No 02.0182
*120.–
Halter
einzeln ohne Joch
für 1 Spiegel
No 02.0183
*80.–
Mutterstücke paarweise
No 02.0003
*30.–
Einzelne Rückspiegel
1 Komfort TM1
WR=2200mm
20 x 30 cm, unzerbrechlich
No 02.0121 *85.–
Economy WBC
WR=600 mm, Weitwinkel
Glas, 18 x 22 cm
No 02.0122 *60.–
Quadra
WR=450 mm, Weitwinkel
Glas, 23 x 23 cm
No 02.0123 *95.–
Heckmarkierung für
langsamfahrende Fahrzeuge bis 45 km/h
Heckmarkierung ECE 69
No 02.0521
*30.–
Set
mit 5 Stück
No 02.0525
*125.–
Set
mit 20 Stück
No 02.0528
*450.–
Klebefolie Ø 20 cm
10,15, 20, 25, 30, 40, 45 km/h
No 02.0561
*7.–
Set
mit 5 Stück
No 02.0562 *30.–
Schild Alu leer Ø 20 cm
No 02.0560
*10.–
Set
mit 5 Stück
No 02.0563
*40.–
Schnellwechselsystem
Schwalbenschwanz
mit 1 Mutterstück,drehbar
No 02.0523 *55.– |
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