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Landwirtschaftlicher Strassenverkehr

Neuerungen 2008/2009

Per 1. Juli 2008 traten zwei wichtige Neuerungen in Kraft. Dabei geht es um die Heckmarkierungstafeln und die V-Spiegel bei Frontanbaugeräten.
 
Die Heckmarkierungstafel ist das Zeichen für langsam fahrende Fahrzeuge. Sie besteht aus einem reflektierenden Dreieck mit abgeschnittenen Ecken und einem fluoreszierenden Innenteil. Sie wird vorgeschrieben für Fahrzeuge und Anhänger mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit bis zu 45 km/h. Ausgenommen sind Fahrzeuge bis
1,3 m Breite und Traktoren ohne Anhänger.
Dank der Heckmarkierungstafel sehen andere Verkehrsteilnehmende landwirtschaftliche Fahrzeuge viel früher und können sich entsprechend
verhalten. Selbstverständlich ersetzt eine solche Tafel nicht die bereits vorgeschriebene Markierung und Beleuchtung, sie ist zusätzlich erforderlich!
Diese Änderung trat per 1. Juli 2008 in Kraft. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge und Anhänger müssen bis zum 1. Juli 2009 nachgerüstet sein.

Eine wichtige Neuerung per 1. Juli 2008 betrifft, ohne Übergangsfrist, die V- oder Seitenblickspiegel an Frontgeräten, wenn diese mehr als 3 m, gemessen ab Mitte Lenkrad, nach vorne reichen, Mindestfläche je 300 cm2.
Es ist bislang nicht möglich, Kamera-Monitor-Einrichtungen anstelle der Seitenblickspiegel zu montieren.

 

Per Ende 2008 läuft auch die Übergangsfrist für das Anbringen der Geschwindigkeitskleber ab. Dies gilt für alle landw. Fahrzeuge. Falls der Kleber des Traktors verdeckt ist, muss am Anbaugerät ein entsprechender Kleber angebracht werden.
Ueber 3 m breite Anbaugeräte bis 3,5 m erlaubt (Drehlicht erlaubt)
Vorübergehend angebrachte Doppelräder und Zusatzgeräte an landw. Anhängern erlaubt bis Breite Zugfahrzeug. (gilt auch für gewerblich eingelöste Traktoren und Anhänger bei landwirtschaftlichen Fahrten)
Traktor mit Breitreifen wird zum Ausnahmefahrzeug.

Breitreifen an landw. Anhängern erlaubt bis Breite Zugfahrzeug.
Anhänger wird zum Ausnahmefahrzeug.

 

Neue landw. Anhänger: Tragkraft der Achsen muss auf Herstellerschild aufgeführt sein.

Zusätzliche hoch angeordnete Schluss- und Bremslichter, sowie Richtungsblinker erlaubt.

Neue landw. Traktoren: Bremslichter obligatorisch.

Landw. Anhänger: Stützlast max. 3 t

Einachsanhänger: max. Gesamtgewicht von 10 t auf 13 t erhöht (Achse 10 t, Stützlast 3 t).

Achtung: nur Traktoren mit fix montierter Untenanhängung (Piton fix, Hitch, Kugelkopf) können 3 t Stützlast aufnehmen.(Fahrzeuggarantien beachten)

Landwirtschaftliche Anhänger können ohne technische Änderungen gewerblich zugelassen werden.

Fahren mit verdeckter Beleuchtungsvorrichtung durch Ladung oder Arbeitsgeräte: Fr. 60.-

Das Max. Betriebsgewichte beträgt seit dem 1.1. 2005 40 t bei Anhängerzügen (bisher 28 t bzw. 34 t)
Wichtig: Erhöhung muss vom Strassenverkehrsamt im Fahrzeugausweis eingetragen werden. Die Toleranz ist von 5 auf 3% gesenkt und die Bussen erhöht worden.

Den landw. Fahrten sind gleichgestellt:
  • Brennholztransporte vom Wald bis zum ersten Abnehmer (bisher Kleinabnehmer)
  • unentgeltliche Fahrten, die der Erhaltung alter landw. Fahrzeuge als technisches Kulturgut dienen (Oldtimer).

Vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen sind gewerbliche Traktoren, Motor- und Arbeitskarren, sowie deren Anhänger bei landw. Fahrten.

Ausweis Kat. G mit Traktorfahrkurs G40 genügt auch zum Führen von landw. Ausnahmefahrzeugen!
 
V-Spiegel-Set Seitenblickspiegel

V-Spiegel für Frontan-baugeräte, bestehend aus Halter mit Schnellwechsel-system und 2 Spiegeln. Mutterstücke für weitere Frontgeräte sind erhältlich.

Set Komfort TM1
Spiegel unzerbrechlich
No 02.0185
*260.–

Set Economy WBC
No 02.0186 *220.–

Set Quadra
No 02.0187 *280.–

Halter einzeln mit Joch
für Doppelspiegel
No 02.0182
*120.–

Halter einzeln ohne Joch
für 1 Spiegel
No 02.0183
*80.–

Mutterstücke paarweise
No 02.0003 *30.–

Einzelne Rückspiegel
1 Komfort TM1
WR=2200mm
20 x 30 cm, unzerbrechlich
No 02.0121 *85.–

Economy WBC
WR=600 mm, Weitwinkel
Glas, 18 x 22 cm
No 02.0122 *60.–

Quadra
WR=450 mm, Weitwinkel
Glas, 23 x 23 cm
No 02.0123 *95.–

Heckmarkierung für langsamfahrende Fahrzeuge bis 45 km/h

Heckmarkierung ECE 69
No 02.0521 *30.–

Set mit 5 Stück
No 02.0525 *125.–

Set mit 20 Stück
No 02.0528 *450.–

Klebefolie Ø 20 cm
10,15, 20, 25, 30, 40, 45 km/h
No 02.0561
*7.–

Set mit 5 Stück
No 02.0562 *30.–

Schild Alu leer Ø 20 cm
No 02.0560
*10.–

Set mit 5 Stück
No 02.0563 *40.–

Schnellwechselsystem
Schwalbenschwanz
mit 1 Mutterstück,drehbar
No 02.0523 *55.–

 
 
 

 

 

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