agriTOP Alp
Pflichten des Arbeitgebers in der Unfallverhütung auf der Alp
Laut dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) wird verlangt, dass alle Arbeitgebenden, ob Privatperson, Genossenschaft oder Aktiengesellschaft, Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten treffen.
Weiter verlangt die Richtlinie 6508 der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS), dass jeder Betrieb mit besonderen Gefahren ein System zur Unfall- und Gesundheitsprävention anwenden muss. Ein Nichterfüllen der EKAS – Richtlinie 6508 erleichtert es, verunfallten Arbeitnehmenden oder deren Angehörigen über die versicherten Leistungen hinaus Schadenersatzforderungen zu stellen.
Die Landwirtschaft ist eine Branche mit besonderen Risiken. Daher gilt diese Richtlinie für jeden Betrieb mit familienfremden Arbeitnehmenden. Der Bauernverband und seine Fachverbände haben in Zusammenarbeit mit der BUL das Präventionssystem agriTOP entwickelt. Mit der Anwendung von agriTOP-Alp kann der Betrieb die EKAS-Richtlinie 6508 weitgehend selbstständig, effizient und kostengünstig erfüllen und auf den Beizug von teuren Spezialisten verzichten.
Beim Präventionssystem agriTOP-Alp werden die angehenden Sicherheitsbeauftragten in der Arbeitssicherheit, wie auch im Gesundheitsschutz geschult. Durch diese Sensibilisierung werden die Gefahren und Risiken auf den Alpbetrieben entdeckt, analysiert und mit geeigneten Massnahmen beseitigt.
Speziell an Alpbetrieben ist die kurze Anstellungsdauer. Es ist erwiesen, dass das Unfallrisiko bei neu eintretenden Arbeitnehmenden im ersten halben Jahr am grössten ist. Beim Stellenantritt sind diese mit den Arbeiten noch nicht vertraut. Die Risikowahrnehmung ist durch verschiedene unbekannte Arbeitsverfahren und viele neue Eindrücke erschwert. Um das Präventionssystem richtig umzusetzen, braucht es auch eine alpspezifische Dokumentation.
Die konsequente Umsetzung von agriTOP-Alp hilft, die Unfallhäufigkeit und die Unfallschwere zu reduzieren. Damit werden auch die betrieblichen Unfallkosten gesenkt. Im Schadenfall kann die Alp gegenüber Behörden sowie Klägern (verunfallte Arbeitnehmende oder deren Angehörige) den Nachweis erbringen, dass sie die geltenden Vorschriften eingehalten hat und über ein Sicherheitssystem verfügt. Dass weniger Unfälle auch weniger Schmerz und menschliches Leid bedeutet, versteht sich von selbst.
Jeder Alpbetrieb mit familienfremden Arbeitskräften bestimmt einen Sicherheitsbeauftragten. Dies kann der Betriebsleiter, der Alpmeister, ein Vorstandsmitglied oder eine andere Person sein, die regelmässig auf der Alp ist.
