Arbeitskarren
Arbeitskarren sind selbstfahrende Spezialfahrzeuge z. B. Mähdrescher, Spritzen, Zuckerrüben- und andere Erntemaschinen (Art. 13 VTS). Sie dürfen auf der Strasse nur Werkzeuge und Betriebsstoffe, nicht aber Erntegüter transportieren.
Selbstfahrende Erntemaschinen
Bei Strassenfahrten und bei Wendemanövern schwenken heckgelenkte Arbeitskarren stark aus. Landwirte sind auf diese Gefahr aufmerksam zu machen. Unbeteiligte Personen sind wegzuweisen! Weil eine freie Sicht nach hinten meist unmöglich ist, sind geeignete Spiegel erforderlich.
Breite
Arbeitskarren sind mit entsprechender Bewilligung bis zu einer Breite von 3,5 m auf den Strassen zugelassen. Schneidwerke bei Mähdreschern mit einer Breite von mehr als 3,5 m müssen vor Strassenfahrten abgebaut und auf einem Anhänger längs transportiert werden (Art. 27 VTS).
Markierung
Da Erntemaschinen häufig auch im Herbst, bei Nacht und Nebel unterwegs sind, ist eine korrekte Markierung von besonderer Bedeutung. Mähbalken sind möglichst auffällig schwarz/gelb oder rot/weiss zu markieren und sämtliche Spitzen müssen abgedeckt sein. Da Nachtarbeiten häufig sind, sollten hinten kombinierte Rückfahr-Arbeitslampen montiert werden.