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Neue Maschinenrichtline 2006/42/EG ist
gültig
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Die bisher gültige alte Maschinenrichtlinie 98/37/EG („alte MRL“)
wurde ab dem 29.12.2009 durch die neue Maschinenrichtlinie
2006/42/EG („neue MRL“) ersetzt. Diese EU-Richtlinie richtet sich an
Hersteller oder Importeure, die innerhalb der europäischen
Gemeinschaft oder Schweiz Maschinen in Verkehr bringen wollen.
EU-Richtlinien sind an die Mitgliedstaaten gerichtet und
verpflichten diese zur Verwirklichung bestimmter Ziele, d.h. sie
sind von den Gesetzgebern der Mitgliedsstaaten in das jeweilige
nationale Recht umzusetzen. In der Schweiz - obwohl nicht
EU-Mitglied - wird die Maschinenrichtlinie durch die
Maschinensicherheitsverordnung (MaschV, SR 819.14) umgesetzt.
Hoflader brauchen Kabine und Rückhaltesystem
In der "alten MRL" waren bislang nur Verankerungspunkte für eine
Umsturz- oder Kippvorrichtung (ROPS/FOPS) gefordert. Bei neuen
Maschinen muss ein Schutzaufbau vorhanden sein, wenn die Gefahr
eines Umsturzes besteht.
Gleich verhält es sich mit dem Schutzdach gegen herabfallende
Gegenstände. Wenn die Gefahr besteht, dass Gegenstände auf den
Fahrer herunterfallen, muss eine solches Schutzdach (FOPS) montiert
sein.
Um den Fahrer bei einem allfälligen Umsturz sicher innerhalb der
Kabine zu halten, wird der Fahrer vom Sitzgurt zurückgehalten.
Erfahrungsgemäss ist jedoch die Tragqoute dieser Gurte vielfach
ungenügend. Eine sichere Lösung ist hier ein Rückhaltesystem,
bestehend aus Bügeltüren. Diese müssen vor jeder Fahrt geschlossen
werden.

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