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Sichere Maschinen

Sichere Maschinen müssen richtig bedient werden; dafür gelten zwei Grundsätze:


Hersteller und Importeure dürfen nur Maschinen verkaufen, welche die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Zeichen einer sicheren Maschine ist, dass alle erforderlichen Schutzvorrichtungen bereits zur Grundausrüstung gehören. Dazu zählen auch die verkehrskonforme Kennzeichnung und Beleuchtungsvorrichtungen. Maschinen solten nur gekauft werden, wenn sie sicherheitstechnisch in Ordnung und entsprechend deklariert sind. Diese Bedingung ist in jedem Kaufvertrag einzuschliessen, z.B. die Bemerkung: «Der Lieferant garantiert, dass die gelieferte Maschine bezüglich Sicherheit den geltenden Vorschriften entspricht und verkehrsgerecht ausgerüstet ist. Er verpflichtet sich, auf Verlangen die notwendigen Bescheinigungen vorzuweisen.»

Das Regressrecht der Versicherungen kann Ersatzforderungen zur Folge haben. Wer die Verantwortung wahrnimmt und seine Maschinen sicherheitstechnisch in Ordnung hält und sie sicher bedient, vermeidet Unfälle und wird kaum haftbar gegenüber Dritten.

Verkauft ein Hersteller oder Händler fehlerhafte Maschinen, wird er bei Schäden aufgrund des seit dem 1.1.1994 geltenden Produktehaftpflichtgesetzes zur Rechenschaft gezogen. Er ist jetzt gegenüber dem Kunden beweispflichtig, dass die Maschine den geltenden Vorschriften entspricht.