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Markieren, schützen, beleuchten

Als gefährlich beurteilt werden vorstehende Spitzen, Schneiden und scharfe Kanten in einer Höhe bis 2 Meter ab Boden und sind abzudecken. Landmaschinenhersteller sind bemüht, gefährliche Teile so anzuordnen, dass diese bei Kollisionen möglichst keine erhöhte Gefahr mehr darstellen. Aber auch die grosse Zahl von älteren Maschinen darf den Verkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährden. Priorität hat die Sichtbarkeit der Maschinen und Geräte. Je sichtbarer landwirtschaftliche Fahrzeuge sind, desto geringer ist die Gefahr einer Kollision.

 

Schutzmassnahmen

  • Anbaugeräte und Arbeitsanhänger müssen möglichst weit hinten beidseitig mit Markierungstafeln ausgerüstet sein, die nach hinten wirken.
  • Anbaugeräte und Arbeitsanhänger, die das Zugfahrzeug seitlich überragen, müssen beidseitig mit Markierungstafeln ausgerüstet sein, die nach vorne wirken.
  • Die seitliche Sichtbarkeit von Anbaugeräten und Anhängern soll nach Möglichkeit mit auffälligen Farben, Markierungsflächen, Rückstrahlern und Konturmarkierung verbessert werden.
  • Spitzen, Schneiden und scharfe Kanten, die von vorne gesehen seitlich über das Motorfahrzeug vorstehen, oder die bei einem Auffahren von hinten gefährlich werden könnten, müssen mit Abdeckungen versehen werden.
  • Zum Schutz der Fussgänger und Zweiradfahrer vor seitwärts gerichteten Werkzeugen sollen, wo bauartbedingt möglich, seitliche Abdeckungen angebracht werden.