Information: Neue EKAS-Richtlinie 6508 – was gilt nun?, 19.12.2025
Die EKAS-Richtlinie 6508 wurde überarbeitet und am 23. Oktober 2025 verabschiedet. Sie gilt für alle Betriebe mit Mitarbeitenden und damit auch für Sie als Arbeitgeber/in oder Berufsbildner/in in der Landwirtschaft.
Die Richtlinie zeigt auf, wie Betriebe Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für ihre Mitarbeitenden organisieren und umsetzen müssen und wann es notwendig ist, externe Spezialisten für Arbeitssicherheit («ASA») auf den Betrieb zu holen.
Die Grundpflichten bleiben auch in der überarbeiteten Richtlinie bestehen. Neu sind jedoch die Inhalte klarer formuliert, besser strukturiert und stärker auf die Praxis ausgerichtet. Damit soll die neue EKAS-Richtlinie 6508 nicht mehr Büroarbeit machen, sondern Ihnen helfen, Gefahren zu erkennen, Unfälle zu vermeiden und Ihre Verantwortung als Arbeitgeber/in wahrzunehmen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick: