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30.06.2026

Agrisano-Medienmitteilung 27/2026 – 30. Juni 2026
Zivildienst in der Landwirtschaft

Zivildienstleistende sind auf Landwirtschaftsbetrieben eine willkommene Unterstützung. Doch wer sie einsetzt, sollte Arbeitssicherheit und Versicherungsschutz frühzeitig klären.

Die Arbeitseinsätze von Zivildienstleistenden (Zivis) umfassen unter anderem den Bereich Umwelt- und Naturschutz wie beispielsweise der Landschafts- und Waldpflege. In der Schweiz beschäftigen rund 2 % der Landwirtschaftsbetriebe Zivis. Da das Angebot an Einsatzbetrieben die Nachfrage übersteigt, werden derzeit jedoch kaum neue Landwirtschaftsbetriebe anerkannt. Neuanerkennungen von Alpwirtschaftsbetrieben sind je nach Kanton ausnahmsweise möglich. (www.zivi.admin.ch/de/anerkennung).

Sicher durch den Arbeitsalltag
Ob beim Mähen steiler Flächen oder dem Umgang mit weiteren Maschinen: Die Arbeit auf dem Hof birgt Risiken, weshalb Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu beachten sind. Landwirtschaftliche Einsatzbetriebe müssen daher die Branchenlösung agriTOP umsetzen, um das Risiko von Unfällen und Berufskrankheiten zu minimieren (www.bul.ch/agritop). Sie müssen ihre Zivis sorgfältig instruieren, geeignete Schutzausrüstung bereitstellen und darauf achten, dass Arbeiten nur entsprechend der Ausbildung und Erfahrung ausgeführt werden.

Haftung und Versicherung
Verursacht ein Zivi während eines Einsatzes einen Schaden – etwa an einem Fahrzeug, einer Maschine oder bei Dritten – haftet in erster Linie der Einsatzbetrieb. Somit empfiehlt es sich, den bestehenden Versicherungsschutz der Bauernfamilie und des Betriebes zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um finanzielle Risiken zu reduzieren.

Rahmenbedingungen für den Zivi-Einsatz
Zivis erhalten vom Einsatzbetrieb ein Taschengeld von CHF 7.50 pro Diensttag sowie Kost, Logis und Arbeitskleidung. Diese Leistungen sind nicht sozialversicherungspflichtig (keine Abzüge für AHV, UVG etc.). Während ihres Einsatzes haben Zivis Anspruch auf Erwerbsersatz (EO) zur Entschädigung des Verdienstausfalls und sind über die Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert. Bei mehr als 60 aufeinanderfolgenden Diensttagen kann die obligatorische Krankenpflegeversicherung sistiert werden, d. h. dass während dieser Zeit keine Prämienpflicht besteht. Zusatzversicherungen bleiben grundsätzlich bestehen. Auch für Zivis empfiehlt es sich, die eigene Versicherungssituation frühzeitig zu klären.

Fragen zum Versicherungsschutz beantworten die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg.

Benjamin Keller
Agrisano Stiftung
Tel. 056 461 78 78
www.agrisano.ch