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Brandschutz

Brandschutz ist in allen Bereichen ein wichtiges Thema. Medien berichten immer wieder von landwirtschaftlichen Brandereignissen wie Gebäude-, Fahrzeug- oder Feldbränden. Die Brandursachen sind sehr vielfältig und reichen von Anlagen- oder Maschinendefekten über Brände durch funkenwerfende Arbeiten bis hin zu Blitzschlägen als Brandverursacher. 

Viele Brände gehen von der Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit des Menschen aus. Sie könnten durch richtiges Verhalten verhindert werden. Die Beratungsstelle für Brandverhütung gibt Empfehlungen ab, wie Brände durch richtiges Verhalten verhindert und Schäden minimiert werden können. 

Alle in der Schweiz erstellten Gebäude müssen den Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) entsprechen. Die verschiedenen Massnahmen dazu sowie speziell für die Landwirtschaft geltende Massnahmen sind in den Brandschutzrichtlinien (Abschnitt c) detailliert aufgeführt. Die Überwachtung der Einhaltung der Brandschutzvorschriften sowie die Prüfung brandschutzrelevanter Konzepte und Nachweise erfolgt durch die Brandschutzbehörde.

Eigentümer und Nutzer von Bauten und Anlagen sind dafür verantwortlich, dass Einrichtungen für den baulichen, technischen und abwehrenden Brandschutz sowie die haustechnische Anlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten werden und jederzeit betriebsbereit sind. Dazu gehört auch die organisatorischen Massnahmen wie: Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, brandschutztechnisch einwandfreie Ordnung, Temperaturüberwachungen bei Erntegütern, Durchführung periodischer Betriebskontrollen, Mängelbehebungen sowie die Instruktion von Familienmitgliedern und Mitarbeitenden.

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zum Brandschutzkonzept Ihres Betriebs.